Lizenzbestimmungen fr die Nutzung und Weitergabe der Software


Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und 
Handelsgesetze des Landes, in dem es verffentlicht, vervielfltigt bzw.
genutzt wird.

Mirko Ber Softwareentwicklungen, Niederkirchner Str. 9, 04107 Leipzig, 
Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte 
an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschlielich 
unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgefhrten 
Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt
damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende
Lizenzvertrag zustande:

1. Installation

Der Lizenzgeber weist Sie ausdrcklich darauf hin, dass vor der
Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine
Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten
vorzubeugen. Diese Sicherheitsmanahme sollte auch bei der Installation
dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben
sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre
Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten.
Darber hinaus ist es empfehlenswert in regelmigen Abstnden 
Datensicherungen durchzufhren.


2. Gewhrleistung / Haftung

Eine Gewhrleistung fr eine fehlerfreie Funktionalitt des Programmes
wird von der Lizenzgeber nicht bernommen.

Der Lizenzgeber gewhrleistet fr den Fall der Uebermittlung des Programms
auf einem Datentrger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums zum Zeitpunkt
der Uebergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer unter normalen
Betriebsbedingungen und unter Beachtung blicher Instandhaltungsmanahmen
der Datenverarbeitungsanlage erfolgt.

Der Lizenzgeber bernimmt keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software,
insbesondere nicht dafr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken
des Erwerbers gengt oder mit anderen von ihm ausgewhlten Programmen
zusammenarbeitet.

Der Lizenzgeber haftet fr einen vorstzlich und/oder grob fahrlssig
herbeigefhrten Schaden unbeschrnkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft haftet der Lizenzgeber fr alle darauf zurckzufhrenden Schden
ohne Beschrnkung.

Bei leichter Fahrlssigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der 
Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmglich geworden ist
oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, fr darauf 
zurckzufhrende Personenschden unbeschrnkt. Fr Sach- und 
Vermgensschden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernnftigerweise
zu rechnen war. In jedem Fall beschrnkt sich die Haftung auf die Hhe des
Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebhr, Registrierungsgebhr),
unabhngig davon, ob es sich um Ansprche des Vertragsrechtes, um 
Schadensersatzansprche oder andere Haftungsansprche handelt.  

Befindet sich der Lizenzgeber whrend des Eintritts der Unmglichkeit in
Verzug, so haftet er fr den durch die Unmglichkeit ihrer Leistung 
eingetretenen Schaden ohne Beschrnkung; nicht jedoch fr den Fall, in dem
der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wre.

In allen brigen Fllen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberhrt.


3. Nutzungsumfang

Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschtzt. 
Verffentlichungs, Vervielfltigungs, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte
an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und
sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und
Hinweise auf den Lizenzgeber drfen nicht entfernt werden.
Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem
Lizenznehmer untersagt.

a. Abweichende Bedingungen fr die Shareware-Version der Software:

Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein 
Shareware-Hinweisfenster mit den verbleibenden Testtagen und/oder dem 
Hinweis "Diese Version ist Shareware" erscheint. Dieses Fenster muss bei
jedem Programmstart besttigt werden, bevor die Software genutzt werden
kann.

Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden
Version nur unter Bercksichtigung der nachfolgenden Einschrnkungen frei
benutzt werden:

Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur
Verfgung gestellt wurde, vervielfltigt, verffentlicht und verbreitet
werden, soweit keine Gebhren fr die Nutzung, Verteilung, Verffentlichung,
Verbreitung und/oder Vervielfltigung erhoben werden.

Die kostenlose Nutzung der Software ist auf 35 Tage beschrnkt.
Danach ist der Nutzer verpflichtet, alternativ die weitere Nutzung zu 
unterlassen oder eine kostenpflichtige Nutzungslizenz an der Software zu 
erwerben. 

Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen 
Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder 
Hndlern einschlielich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und 
Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern 
von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und
vervielfltigt werden darf, soweit keine, die blichen Entgelte fr 
Shareware-Programme und -Sammlungen bersteigende Betrge verlangt werden. 

Im Zusammenhang mit der Verffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass
es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt.

Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfltigung des Programmes
wird ausdrcklich untersagt.


b. Abweichende Bedingungen fr die lizenzierte Version:

Sie erkennen die lizenzierte Version an dem Eintrag "Registriert fr..." 
beim Programmstart und/oder im Startfenster oder Info-Fenster der Software.
Whrend der Nutzung der Software wird die Angabe "..." durch einen Hinweis
auf den jeweiligen Lizenznehmer ersetzt.

Der Lizenzgeber gewhrt dem Lizenznehmer fr die Dauer des vorliegenden 
Vertrages ein einfaches, nicht ausschlieliches und persnliches Recht, die 
Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu 
nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.

Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,

- die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder
  einem Dritten auf andere Weise zugnglich zu machen, inbesondere in 
  Form der Leihe oder Miete;
- die Software ber ein Netz oder einen Datenbertragungskanal von einem
  Computer auf einen anderen Computer zu bertragen;
- die Software abzundern, zu bersetzen, zurueckzuentwickeln, zu 
  dekompilieren oder deassemblieren;
- abgeleitete Werke zu erstellen;

Der Lizenznehmer erhlt durch den Erwerb des Programms allein das 
Eigentum an einem krperlichen Datentrger, soweit nicht die Ueberlassung
des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernbertragung erfolgt. Bei
beiden Ueberlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten
als den benannten nicht verbunden.

Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken
zulssig, insofern die Software auf einem Datentrger geliefert wurde.


4. Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung
des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, 
ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kndigung bedarf.


5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung

Der Lizenznehmer haftet fr alle Vermgensschden, die der Lizenzgeber
aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen entstehen.


6. Aenderungen und Aktualisierungen (Updates)

Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu 
aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige 
Aktualisierungen zur Verfgung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der 
Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail ber Produktneuerungen informiert, 
insofern eine gltige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software 
angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die
Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet ldt 
und die Aktualisierung installiert.


7. Produktnamen und Warenzeichen

Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten 
Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum 
ihrer Besitzer anerkannt, unabhngig davon, ob sie als solche 
gekennzeichnet sind oder nicht.



Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, 
so wird davon die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. 
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen 
als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen 
zugunsten des Lizenzgebers am nchsten kommen.

Leipzig, im Mrz 2004
